Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kennzahlen

Energiewirtschaftsgesetz

Kennzahlen

Veröffentlichungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

§ 18 Abs. 1 EnWG (Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss)

Der Netzbetreiber Stadtwerke Wülfrath GmbH ist ab dem 8.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 (BGBL. I. S. 2477) jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas aus dem Niederdrucknetz zu gestatten. Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten ab 01.04.2007 die ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Wülfrath GmbH sowie das zugehörige Preisblatt.

Link zur NDAV: https://www.gesetze-im-internet.de/ndav/

Öffentliche Bekanntmachung Gasversorger

Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten sowohl für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas aus dem Niederdrucknetz nutzen. Alle bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV begründeten Netzanschlussverhältnisse wurden mit Wirkung vom 01.04.2007 auf die NDAV umgestellt.

Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind hier veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen des Netzbetreibers Stadtwerke Wülfrath GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern unentgeltlich ausgehändigt.

§ 19 Abs. 2 EnWG (Technische Mindestanforderungen)

Bezüglich der technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentrale Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen, wird auf das Regelwerk des DVGW, die anerkannten Regeln der Technik insbesondere bezüglich der Gaskompatibilität, verwiesen.

Technische Mindestanforderungen für Auslegung und Betrieb von Anschlüssen bzw. Anlagen durch Gasnetzbetreiber:

Die technischen Anforderungen an den Betrieb der Kundenanlage ergeben sich aus § 13 NDAV. Danach ist der Kunde verpflichtet, die Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, erweitern, ändern und unterhalten. Grundlage für die Stadtwerke Wülfrath GmbH bildet das Technische Regelwerk des DVGW sowie die zutreffenden Gesetze und Verordnungen.

http://www.dvgw.de/gas/netze-und-anlagen/interoperabilitaet-netzzugang/g-2000/

Die Technischen Mindestanforderungen sind in allen Netzkopplungspunkten identisch.

§ 20 Abs. 1 EnWG (Bedingungen, Musterverträge, Entgelte)

  • Für den Gasnetzzugang gelten die "Netzzugangsbedingungen" der Stadtwerke Wülfrath GmbH.
  • Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
  • Die technischen Bedingungen der Technischen Regeln für Gashausinstallationen (TRGI G 600) in der aktuellen Fassung.
  • Die technischen Bedingungen des DVGW-Arbeitsblattes G 459 "Gashausanschlüsse für Betriebsdrücke bis 4 bar" in der aktuellen Fassung.

Die Entgelte für den Netzzugang liegen der Landesregulierungsbehörde zur Genehmigung vor.

§ 23 EnWG (Erbringung von Ausgleichsleistungen)

Entgelte für die Erbringung von Ausgleichsleistungen sind in den beantragten Netzentgelten enthalten.

§ 36 Abs. 1 EnWG (Allgemeine Bedingungen, allgemeine Preise im Niederdruck für Haushaltskunden)

Es gelten die allgemeinen Tarifpreise gemäß Veröffentlichung. Für die Niederdruckebene gelten die Bedingungen der NDAV sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wülfrath GmbH als Netzbetreiber hierzu.

§ 36 Abs. 2 EnWG (Bestimmung des Grundversorgers)

Die Stadtwerke Wülfrath GmbH sind gem. § 36 Abs. 2 und § 38 EnWG über den Zeitraum 31.12.2024 hinaus auch im Zeitraum 01.01.2025 - 31.12.2027 Grund- und Ersatzversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Wülfrath GmbH.

Veröffentlichungen nach der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)

§ 8 Abs. 2 GasNZV (Formular Transportanfrage)

Das Formular können Sie hier downloaden:

§ 20 Abs. 1 GasNZV (Veröffentlichung netzbezogener Daten)

Das Ortsverteilnetz der Stadtwerken Wülfrath GmbH dient der Versorgung der Stadt Wülfrath. Wegen der vorhandenen Tagebaugruben der Kalkindustrie werden zwei Gasnetze betrieben, die wegen der Lage der Siedlungsgebiete und der gegebenen besonderen Situation nicht miteinander verbunden sind. Durch beide Netze fließen Erdgase der Gruppe H. Das Netz der Stadtwerke Wülfrath GmbH wird mit drei verschiedenen Versorgungsdrücken betrieben.

In der Mitteldruckstufe ( ~ 550 mbar) werden einzelne Kunden mit unterschiedlichen Druckanforderungen direkt versorgt (Regler im Hausanschlussbereich); weiterhin sind an die Mitteldruckstufe die 11 Bezirksregleranlagen angebunden, die in das Niederdrucknetz einspeisen.

Die Niederdruckbereiche werden mit einem Druck von etwa 50 mbar gefahren.

Die Druckregelung im Hausanschlussbereich auf 22 mbar bzw. 23 mbar erfolgt durch Zählerregler.Die Einspeisung in das Ortsgasnetz erfolgt an drei Übernahmestationen (Netzkopplungspunkte).

Es bestehen die Netzkopplungspunkte (1) Hammerstein (Stadtnetz) mit einer max. Kapazität von 10.000 Nm³/h, (2) Kocherscheidt (Stadtnetz) mit einer max. Kapazität von 7.000 Nm³/h und (3) Rohdenhaus (Ortsteil) mit einer max. Kapazität von 600 Nm³/h.

In den Übernahmestationen wird das Gas gemessen, mit Geruchsstoffen versehen (odoriert)und auf die erforderlichen Drücke heruntergeregelt. Zwei Übernahmestationen speisen in das Mitteldrucknetz, eine Stationen direkt in ein Niederdrucknetz ein.

Zur Odorierung wird Tetrahydrothiophen mit in einer Konzentration von ca. 15 mg/m³ zudosiert.

Die Erreichbarkeit aller im Versorgungsgebiet vorhandenen Ausspeisepunkte ist nicht von jedem Einspeisepunkt aus möglich bzw. zu jeder Zeit gesichert. Es bestehen technische Abhängigkeiten zwischen den Druckstufen sowie Kapazitätseinschränkungen aufgrund aktueller Netzauslastung. Die jeweilige Transportmöglichkeit und Verfügbarkeit ist im Einzelfall z.B. durch Rohrnetzberechnung abzuklären.

Ausspeisungen aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Wülfrath GmbH in Netze Dritter erfolgen nicht.

Die Stadtwerke Wülfrath GmbH betreiben keine Gasspeicheranlagen. Das Netz wird druckgeregelt betrieben.

Gasbeschaffenheit : 11,559 kWh/m³

§ 21 Abs. 1 Abs. 2 GasNZV

Instandhaltung 2024

Laufende Instandhaltungarbeiten

  • Zur Zeit werden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Wülfrath GmbH keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten im Gasnetz durchgeführt.

Geplante Instandhaltungsarbeiten

  • Zur Zeit werden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Wülfrath GmbH keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten im Gasnetz geplant.

Neubauten von Verdichterstationen sind nicht geplant.

Ansprechpartner für Kapazitätsanfragen: Herr Päseler, Tel.: 0 20 58 / 903-0

§ 22 Abs. 1 GasNZV Gasnetzkarte (Anbindung Ortsnetz Wülfrath)

Die Gasnetzkarte kann unter www.gasnetzkarte.de eingesehen werden.

Veröffentlichungen nach der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)

§ 27 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 2 (Strukturmerkmale) - Stand 12.2023 -

Die Netzentgelte sind unter www.sw.wuelfrath.de veröffentlicht.

Länge des Gasleitungsnetzes - Stand: 12.2023 - 
Länge des Mitteldrucknetzes: 24,8 km 
Länge des Niederdrucknetzes: 115,44 km
Gesamt: 139,72 km

§ 27 Abs. 2. Ziff 2 GasNEV) entfällt

§ 27 Abs. 2. Ziff 3 GasNEV) 
Entnommene Jahresarbeit an den Einspeisepunkten: 150.060.067 kWh
Die Erfassung der Verbrauchsdaten erfolgt durch die Fakturierung der jährlich abgelesenen Zählerstände.

§ 27 Abs. 2. Ziff 4 GasNEV) 
Anzahl der Ausspeisepunkte 
Anzahl Anschlüsse am Mitteldrucknetz: 59 (incl. Reglerstationen)
Anzahl Anschlüsse am Niederdrucknetz: 3.541

§ 27 Abs. 2. Ziff 5 GasNEV) 
Zeitgleiche Jahreshöchstlast: 
04.12.2023, 07:00 Uhr, 50.569 kWh, 4.391 m³/h