NDAV und GasGVV
Abwendungsvereinbarung
Energiewirtschaftsrecht
Feststellung Grundversorger
Die Stadtwerke Wülfrath GmbH sind gem. § 36 Abs. 2 und § 38 EnWG über den Zeitraum 31.12.2024 hinaus auch im Zeitraum 01.01.2025 - 31.12.2027 Grund- und Ersatzversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Wülfrath GmbH.
Die Stadtwerke Wülfrath GmbH bieten für das Gasnetz der Stadtwerke Wülfrath GmbH die Grundversorgung (§ 36 EnWG) von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern zu den Allgemeinen Tarifpreisen und Bedingungen an. Die Allgemeinen Tarifpreise und Bedingungen für die Belieferung von Tarifkunden mit Gas liegen im Kundencenter, Goethestr. 30, 42489 Wülfrath, zur Einsicht und Mitnahme aus. Die aktuellen Allgemeinen Tarifpreise erhalten Sie auch im Internet unter www.sw.wuelfrath.de.